Hundeführ(er)schein (Wien)
Seit 01.07.2010 gilt für Wien der Hundeführschein (wobei die Übergangsfrist für Wiener Tierhalter, die bereits einen "Kampfhund" besitzen, mit 30.06.2011 bereits abgelaufen ist).
Halter bestimmter, gelisteter Rassen (u.a. Rottweiler, Staffordshire Terrier oder Bullterrier) müssen eine Prüfung ablegen, um zu zeigen, dass sie im Umgang mit ihrem Hund geschult sind. Bei Nichteinhaltung drohen saftige Geldstrafen!
Chippflicht (Österreich)
CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE
Sollte Ihr Hund noch keinen Chip besitzen, noch bei keiner Datenbank registriert sein bzw. die erforderlichen Daten zur Weiterleitung an die amtliche Hundedatenbank noch nicht erfasst sein, holen Sie das bitte umgehend nach - im Zweifelsfall setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen gerne weiter!
Sachkundenachweis (Niederösterreich)
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz in Verbindung mit der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung ist für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (P. 2, entspricht in etwa den
gelisteten Hunden in Wien) und von auffälligen Hunden (P. 3) ein Sachkundenachweis (nach P. 4 Abs. 2) erforderlich.
Dieser beinhaltet einen allgemeinen Teil (Dauer von mind. 4 Stunden) über das Wesen und Verhalten des Hundes sowie einen praktischen Teil (Dauer von zumind. 6 Stunden) über Leinenführigkeit,
Sitzen und Freifolgen.
Nach der Teinahme muß eine Sachkundeprüfung erfolgen, danach erhält man die erforderliche Bestätigung
Seit 1. Juli 2019 müssen Sie bei der Neuanmeldung eines Hundes den Sachkundenachweis vorlegen. Der Sachkundekurs ist verpflichtend und dauert mindestens 4 Stunden.
Kosten: ca. 40 Euro
Ausnahme: Sie haben in den letzten 2 Jahren bereits einen Hund gehalten